Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abacus Analytical System GmbH
I. Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung – auch für künftige Verträge mit demselben Kunden -, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie verweisen.
- Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, auch ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden seine Bestellung vorbehaltlos angenommen haben.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts der Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag, oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
- Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen), bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform.
- Soweit in diesen AGB oder einer individuellen Vereinbarung gemäß Ziffer I.4 nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
II. Angebot, Bestellung, Abtretungsverbot
- An Angaben zum Liefergegenstand in unseren Angebotsschreiben halten wir uns 8 Wochen gebunden. Im Übrigen sind unsere Angebotsschreiben freibleibend und unverbindlich. Sie sind kein Angebot im Rechtssinn.
- Die Bestellung des Kunden ist verbindlich und damit ein Angebot im Rechtssinn. Wir können die Bestellung des Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung, bei Verbrauchsmaterialien alternativ durch Zusendung des Liefergegenstandes.
- Bei versehentlich falschen Angaben zum Liefergegenstand oder zum Preis behalten wir uns vor, den Vertrag anzufechten.
- Der Kunde darf Ansprüche aus dem Liefervertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten und nur, soweit unsere Interessen durch die Abtretung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
III. Lieferzeit, Lieferverzug
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wurde eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferzeit mit der Mitteilung der Bank über den Zahlungseingang.
- Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn dem Kunden zuvor Versandbereitschaft gemeldet wurde und der Liefergegenstand am Termin an unserem Geschäftssitz zur Abholung bereit steht.
- Verzögert sich die Lieferung, informieren wir den Kunden unverzüglich. Bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängert sich die Lieferzeit automatisch entsprechend. Bei für uns oder dem Kunden nicht zumutbarer Dauer derartiger Ereignisse besteht die Berechtigung, ganz oder teilweise vom Liefervertrag zurückzutreten, bei gleichzeitiger Rückabwicklung des Liefervertrages und Ausschluss der Leistungspflichten. Das Gleiche gilt bei Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes, weil ein von uns geschlossenes kongruentes (Teil-) Deckungsgeschäft von unserem Lieferanten nicht erfüllt oder eine erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht erteilt wurde.
- Lieferverzug setzt eine schriftliche Mahnung des Kunden voraus.
IV. Lieferung, Annahmeverzug
- Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz (EXW). Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Ausgenommen hiervon ist die Inbetriebnahme beim Kunden, wenn wir uns zu dieser verpflichtet haben.
- Geräte werden in einer speziellen Transportverpackung bereitgestellt.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn eine Teillieferung für den Kunden nach dem vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar und die Lieferung der restlichen Teile des Liefergegenstandes sichergestellt ist.
- Lässt der Kunde den Liefergegenstand zum verbindlich vereinbarten Liefertermin oder unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft nicht abholen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
V. Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand unseren Unternehmenssitz verlässt. Dies gilt in gleicher Weise bei berechtigten Teillieferungen sowie bei Übernahme der Verpackungs- und / oder Transport- / Versand- und / oder Versicherungskosten durch uns.
- Bei Annahmeverzug (Ziffer IV.4) geht die Gefahr mit Ablauf des verbindlich vereinbarten Liefertermins / dem Zugang der Meldung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VI. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Leistungsverweigerungsrecht
- Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
- Die Preise enthalten keine Verpackungs-, Transport-/Versand- und keine Versicherungskosten. Sie gelten ab Werk. Sie enthalten keine Umsatzsteuer. Verpackungskosten stellen wir dem Kunden immer gesondert in Rechnung (Ziffer IV.2).
- Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf unser Konto zu leisten. Danach tritt ohne Mahnung Verzug ein. Während des Verzugs sind wir berechtigt, den ausstehenden Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Uns bleibt vorbehalten, weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
- Wir sind auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und wir dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennen.
- Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Etwaige Mängelrechte nach Ziffer VIII. bleiben hiervon unberührt.
VII. Eigentum, Vertraulichkeit, Eigentumsvorbehalt
- Kataloge, Produktbeschreibungen und -Informationen, Montage- und Bedienungsanleitungen sowie Angebotsschreiben – alles auch in elektronischer Form – bleiben auch nach Übergabe / Übersendung unser geistiges Eigentum, bzw. das unserer Partnerfirmen. Der Kunde bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung zum Setzen von Links auf unser Internetangebot, oder zu einer sonstigen Nutzung dieses für eigene Zwecke sowie zur Weitergabe / Weitersendung von uns als vertraulich bezeichneter Informationen / Dokumente.
- Ist in dem Liefergegenstand ein Computerprogramm im Sinn von § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) enthalten, ist der Kunde berechtigt, dieses ausschließlich für diesen Liefergegenstand zu verwenden. Eine Nutzung für einen weiteren oder einen anderen Gegenstand ist untersagt. Nur im Rahmen der 69a ff UrhG ist der Kunde berechtigt, das Programm zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen und sonst urheberrechtsrelevante Handlungen vorzunehmen. Alle sonstigen Rechte an dem Programm und seiner Dokumentation sowie eventuell mitgelieferten Kopien verbleiben bei uns bzw. dem Programmlieferanten.
- Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Liefervertrag oder einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer sämtlicher Liefergegenstände.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Liefergegenstände heraus zu verlangen oder die Abtretung etwaiger Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Nach Rücknahme der Liefergegenstände sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.
VIII. Beschaffenheit, Mängelrechte
- Aufgrund technischer Gegebenheiten können Liefergegenstände geringfügig von deren Beschreibungen / Darstellungen in Katalogen und anderen Unterlagen (auch in elektronischer Form), zum Beispiel in der Farbe und in den Maßen abweichen. Qualitätsverbesserungen sind uns vorbehalten.
- Der Kunde hat die Liefergegenstände unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mengenunterschiede, Beschädigungen und Fehler hat er binnen 7 Arbeitstagen nach Erhalt, nicht offensichtliche binnen 7 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen (Ausschlussfrist). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
- Liegt ein Mangel vor (der Liefergegenstand entspricht im Zeitpunkt des Gefahrüberganges [Ziffer V.] nicht den Anforderungen des § 434 BGB [sach- und rechtsmängelfreie Beschaffenheit]), können wir die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes (Ersatzlieferung) vornehmen.
- Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere den beanstandeten Liefergegenstand zu Prüfzwecken zu überlassen. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir vom Kunden Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen.
- Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Preis des Liefergegenstandes bezahlt. Er ist berechtigt, einen im Verhältnis zum angezeigten Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
- Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat sie sich über eine angemessene Zeit hinaus verzögert oder kann sie nach den gesetzlichen Vorschriften von uns verweigert werden, ist Kaufpreisminderung und bei einem nicht unerheblichen Mangel alternativ der Rücktritt vom Liefervertrag möglich.
- Wir übernehmen keine Garantien und haften nicht für öffentliche Äußerungen Dritter. Die in dieser Ziffer VIII. und in Ziffer IX. enthaltenen Regelungen zu Mängeln sind abschließend.
IX. Sonstige Haftung
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir auf Schadensersatz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gilt sie nicht bei arglistigem Verschweigen oder bei einer von uns ausnahmsweise übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder soweit der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Verjährung
- Sofern nicht andere Verabredungen schriftlich getroffen wurden, verjähren die Ansprüche wegen Mängeln (Ziffer XIII.3) 18 Monate ab dem mitgeteilten Datum der Versandbereitschaft, spätestens aber 12 Monate nach Inbetriebnahme des Liefergegenstandes. Für Ansprüche nach Ziffer IX. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XI. Weiterverkauf
- Ein gewerblicher Weiterverkauf von Liefergegenständen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind die für unseren Geschäftssitz Berlin zuständigen Gerichte. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.